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Kosten für deutsche Ausweisdokumente
Bitte beachten: Wenn Sie eine Rücksendung des fertigen Ausweisdokumentes per Post wünschen, fügen Sie bitte 18.- US-$ (bei Versand nach Bermuda 50.- US-$) Portopauschale bei. Erläuterung zur Kostenberechnung in US-DollarDie Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses im Ausland beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren (Pass ist 10 Jahre gültig) gem. Passgebührenverordnung 72,- Euro; die Ausstellung eines Reisepasses für Antragsteller bis 24 Jahren (Pass ist 6 Jahre gültig) beträgt im Ausland 50,50 Euro. Viel-Reisende sollten erwägen, einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten (insgesamt 48 Seiten) zu beantragen. Dieser kostet 94,- Euro (über 24 Jahre) bzw. 72,50 Euro (bis 24 Jahre). Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt im Ausland nach Passgebührenverordnung 26,- Euro; für einen vorläufigen Pass (gültig max. bis zu 1 Jahr, Ausstellung nur in begründeten Ausnahmefällen) beträgt diese 39,- Euro. Für die Rückübersendung des neu ausgestellten Ausweisdokumentes per Post fällt zusätzlich jeweils eine Portopauschale an (siehe oben) Eine endgültige Gebührenberechnung erfolgt bei persönlicher Vorsprache zur Passbeantragung, bei Beantragung eines Kinderreisepasses oder eines vorläufigen Passes per Post wird die Gebühr nach dem Tag des Eingangs bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung berechnet. Bei persönlicher Vorsprache ist die Gebühr bar oder per money-order in US-$ zu begleichen. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Schecks werden grundsätzlich ebenfalls nicht akzeptiert. Bei Beantragung und Versendung eines Kinderreisepasses oder eines vorläufigen Passes auf dem Postweg (Bezahlung ausschließlich per money order) legen Sie bitte die oben in der Tabelle angegebenen Beträge plus Portopauschale zugrunde. Bitte prüfen Sie vor Absendung des Antrags auf Ausstellung eines Kinderreisepasses oder eines vorläufigen Passes die aktuelle Höhe der Gebühren und Portoauslagen. Aufgrund ständiger Wechselkursschwankungen können in der obigen Kostenübersicht nur ungefähre, gerundete Dollarbeträge angegeben werden. Es kann daher zu einer Berechnung von Gebühren kommen, die etwas über dem gesetzlich vorgesehenen Betrag liegen. Eine Erstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
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