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FAQ - Häufig gestellte Fragen : Staatsangehörigkeitsrecht Welche Formvorschriften sind zu beachten? Ob die von Ihnen vorzulegenden Dokumente eine bestimmte Form haben müssen, können Sie bei den jeweiligen Themenbereichen zum Staatsangehörigkeitsrecht nachlesen. Generell gilt, dass das Bundesverwaltungsamt von einem Notary Public beglaubigte Kopien akzeptiert. Ihre Unterschrift unter Ihrem Einbürgerungsantrag muss beglaubigt sein. Das Bundesverwaltungsamt akzeptiert auch die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notary Public. Wenn Sie für Ihre minderjährigen Kinder Einbürgerungsanträge stellen möchten, so muss darüber hinaus auch eventuell die Unterschrift eines weiteren Erziehungsberechtigten beglaubigt sein. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen eigene Anträge, unterschreiben selbst, zusätzlich zu den Unterschriften ihrer Erziehungsberechtigten. Auch in diesem Fall müssen alle Unterschriften beglaubigt sein. Beide Beglaubigungsformen können Sie, falls Sie persönlich in Ihrer zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen möchten, auch dort gebührenfrei vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Auslandsvertretungen Fotokopiebeglaubigungen nur vornehmen können, wenn ihnen die Originalurkunde oder eine beglaubigte Abschrift der Urkunde vorgelegen hat. Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen die Personen anwesend sein und sich durch Pass oder US-Führerschein ausweisen. Welche deutsche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatfinders.
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